Ihr Notstromaggregat
Ihr Beitrag zur Versorgungssicherheit

Haben Sie gewusst, dass Notstromaggregate von grossen Unternehmen auch Kraftwerke sein können? Um dem Risiko einer Stromknappheit im Winter entgegenzuwirken, hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen beschlossen. Im Strombereich soll dabei vor allem mehr Kapazität für die Reserveproduktion geschaffen werden. Einerseits müssen unsere Wasserkraftwerke dafür eine bestimmte Wasserreserve bereitstellen und andererseits setzt der Bund auf sogenannte Reservekraftwerke. Genau zu diesen Reservekraftwerken gehören auch rund 6'000 Schweizer Notstromaggregate.


Unternehmen, die über eine Notstromgruppe verfügen, können diese neu dem Bund bzw. der Swissgrid als Reservekraftwerk zur Verfügung stellen und erhalten dafür eine attraktive Entschädigung.

enalpin unterstützt sie dabei, Kleinst-Kraftwerk-Betreiber zu werden

Wer kann seine Notstromgruppe als Reservekraftwerk zur Verfügung stellen? 
Eine Notstromgruppe, die ein Unternehmen dem Bund als Reservekraftwerk zur Verfügung stellen kann, muss über eine Leistung von mindestens 500 Kilowatt und einen Tank von 15'000 Litern verfügen. Zudem muss die Notstromgruppe ins Stromnetz einspeisen können (Netzparallelbetrieb).


Was muss ich tun, um meine Notstromgruppe in ein Reservekraftwerk zu verwandeln? 
Damit Sie der Swissgrid diese Dienstleistung anbieten können, brauchen Sie einen Energiepartner wie die enalpin. Wir kümmern uns für Sie um die technische Anbindung ans Swissgrid-Netz und um die Vermarktung ihrer Reserveleistung.


Wie viel erhält ein Unternehmen für diese Dienstleistung? 
Die Winterreserve gilt in den Jahren 2024, 2025 und 2026 jeweils von 15. Februar bis 30. April. Pro Jahr erhalten Sie CHF 10'000 pro 1000 Kilowatt bereitgestellte Leistung. Das heisst, diesen Betrag erhalten Sie alleine dafür, dass Sie sich bereit erklären, Ihre Notstromgruppe für die Swissgrid zur Verfügung zu stellen. Sobald Ihre Notstromgruppe im Notfall tatsächlich von der Swissgrid aktiviert wird, werden Ihnen die Kosten für den verbrauchten Brennstoff inklusive eines angemessenen Zuschlags zurückerstattet.


Ausserhalb der Periode der Winterreserve übernehmen wir von der enalpin Ihre Reserveleistung und vermarkten diese am Systemdienstleistungsmarkt. Das heisst, Sie profitieren nicht nur während der Winterzeit von Ihrer Notstromgruppe, sondern das ganze Jahr über. Dabei sind Sie direkt am Erlös der vermarkteten Leistung beteiligt und können mit einem zusätzlichen Betrag von ca. CHF 50'000 pro 1000 Kilowatt rechnen.


Was sind Systemdienstleistungen?
Mit Systemdienstleistungen ist Energie gemeint, die wir für die Swissgrid freihalten. Wir melden ihr also, wie viel Energie wir «im Notfall» noch zusätzlich produzieren bzw. vom Netz nehmen können. Wir geben ihr so etwas «Spatzung» indem wir sagen: «Wir können noch Gas geben, falls ihr zu wenig habt, oder zurückfahren, falls ihr zu viel habt». So leisten wir einen zusätzlichen Beitrag zum Gleichgewicht im Schweizer Stromnetz.


Ist diese Dienstleistung für Unternehmen mit Kosten verbunden? 
Nein. Alle Kosten für den Anschluss an die Steuerung der Swissgrid und der im Notfall verbrauchte Diesel werden Ihnen zurückerstattet. Der Preis für den Brennstoff wird um einen angemessenen Zuschlag ergänzt.


Was passiert im Notfall genau? 
Sobald Sie Ihre Notstromgruppe als Reservekraftwerk anmelden erhält die Swissgrid via enalpin Zugriff auf die Steuerung des Notstromaggregats und kann dieses im Falle eines Energiemangels im Winter aktivieren.


Was passiert, wenn ein Unternehmen während einer Mangellage selber einen Notfall hat? 
Die Unternehmen haben bei der Nutzung der Notstromgruppe jederzeit Vorrang.

Interessiert?

Falls Sie Ihre Notstromgruppe in ein Reservekraftwerk umwandeln möchten, falls Sie Fragen haben oder noch unsicher sind, sind wir jederzeit gerne für Sie da! 

Ihre Ansprechpartnerin Franziska Megert

Leiterin Systemdienstleistungen


franziska.megert@enalpin.ch
+41 27 945 75 93

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